Berlin
Das Programm für Internationalisierung – Förderung von KMU-Projekten des Landes Berlin wird von der Investitionsbank Berlin (IBB) verwaltet. Hier handelt es sich um einen zweckgebundenen Zuschuss als De-minimis Beihilfe für die
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Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Kongressen, Börsen, Modenschauen und Showrooms
Die Förderhöhe beträgt bis zu 50%, das Fördervolumen pro Antrag mind. 3.000 EUR, max. 12.000 EUR.
Brandenburg
Das Förderprogramm des Landes Brandenburg GRW Markt International ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des produzierenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes eine Zuschussförderung für die:
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Aktive Teilnahme an international ausgerichteten Messen, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen, Symposien, Kongressen, Pitchings und virtuellen Formaten der genannten Maßnahmen
Die Höhe der Zuschüsse beträgt in der Regel bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, bis zu 80% für Unternehmen <5 Jahre alt und bis zu 100% für erstmalige Förderung und die ersten 2 Tagessätze.
Ein kurzes Erklärvideo zur Nutzung der Brandenburger Förderrichtlinie GRW-Markt - International finden Sie hier.
Bund
Die Bundesregierung hat drei verschiedene Messeförderungsprogramme:
Das Messeprogramm Kleine und mittlere innovative Unternehmen fördert die Einzelteilnahme von Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an einem Einzelstand auf etwa 60 verschiedenen internationalen Leitmessen in Deutschland. Förderfähig sind 40 % der in Rechnung gestellten Kosten für Flächenmiete und Standbau, max. 12.500 EUR.
Das Programm Junge innovative Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern können bei ihrer Teilnahme an einem Gemeinschaftsstand auf internationalen Leitmessen in Deutschland eine nicht rückzahlbare Zuwendung für die Ausgaben im Rahmen des Bundesmesseförderprogramms beantragen, z.B. für Standmiete, Standbau usw. Gefördert werden 60 bzw. 50 % der in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau, max. 7.500 EUR.
Außerdem gibt es vom Bund noch das sogenannte Auslandsmesseprogramm (AMP). Auf ca. 60 Messen im Ausland organisiert das Bundeswirtschaftsministerium deutsche Gemeinschaftsstände (German Pavilions). Interessierte Unternehmen können sich dort rechtzeitig anmelden und genießen dann alle Vorteile, die ein solcher Gemeinschaftsstand bietet. Eine direkte Förderung ist das nicht. Im umfassenden, weltweiten Messekatalog des Ausstellungs- und Messe-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft (AUMA) sind die vom Bund mit Gemeinschaftsständen bestückten Messen mit dem Signet AMP gekennzeichnet.