EU-Bürger brauchen innerhalb der EU oder in den EFTA-Staaten (Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz) grundsätzlich kein Visum. Auch Einreisende aus vielen Drittländern brauchen kein Visum, wenn sie sich maximal 90 Tage in Deutschland aufhalten. Das gilt z.B. für Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea, VAE, USA, die Balkanländer, einige lateinamerikanische, südostasiatische, karibische und polynesische Länder.
Privat- und Geschäftsreisende aus anderen Drittstaaten benötigen ein Visum. Nähere Informationen bieten die Länderseiten des Auswärtigen Amtes.
Ein Visum für Geschäftspartner ist i.d.R. das Schengen-Visum für Geschäftszwecke. Dafür bedarf es zwingend einer Einladung des deutschen Unternehmens sowie weiterer Dokumente wie u. a. ein Auszug aus dem Handelsregister. Die zuständige Industrie- und Handelskammer in Deutschland bestätigt die IHK-Zugehörigkeit des Unternehmens.
Hinweise zum Erstellen eines Einladungsschreibens erhalten Sie bei Ihrer zuständigen IHK.